Der Chorverband kann für besondere Verdienste um den Chorgesang und bei besonderen Verdiensten für die Förderung unserer satzungsgemäßen Aufgaben folgende Ehrungen vergeben:
Ehrenzeichen in Silber, Ehrenzeichen in Silber mit Stern, Ehrenzeichen in Gold,
Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt in der Regel am Chorverbandstag.
Der Antrag auf Verleihung muss bis spätestens 31.10. des Vorjahres der Verleihung dem Chorverband vorliegen.
Das Antragsformular zur Ehrung für besondere Verdienste um den Chorgesang finden sich hier:
Hier der Link zur Eingabemaske
Personen | Gold | Silber mit Stern | Silber |
Präsident, Chormeister | > = 5 Amtsperioden | > = 4 Amtsperioden | > = 3 Amtsperioden |
Präsidium = Präsident, Chormeister,
Vizepräsidenten, stellv. Chormeister, Schriftführer, Schatzmeister, Öffentlichkeitsbeauftragter, Jugendreferent |
> = 6 Amtsperioden | > = 5 Amtsperioden | > = 4 Amtsperioden |
Beirat = Präsidium + Frauenreferentin, Männerreferent, Bezirksvorsitzende, Bezirkschorleiter | > = 6 Amtsperioden | > = 5 Amtsperioden | |
Funktionsträger in den Vereinen
Vorstand, stellv. Vorstand, Kassier, Vizechorleiter |
> = 20 Jahre in einer Vorstandsfunktion oder bei besonderen Verdiensten für die satzungsgemäßen Aufgaben | ||
Sonstige Persönlichkeiten
|
besondere Verdienste für die Förderung unserer satzungsgemäßen Aufgaben | ||
Entscheidung durch | Beirat | Präsidium | Präsident und Vizepräsidenten |
Zeichenerklärung:
1. Bei der Berechnung zählen alle Amtsperioden in den Ämtern 2. > = mehr als oder gleich |